Anhänger mieten & kaufen Basel Regio
Ist Ihr Fahrzeug für den bevorstehenden Transport zu klein? Möchten Sie Baumaterial, Möbel oder andere sperrige Gegenstände nach Hause, zu einem Kunden oder zur Mülldeponie transportieren? Kein Problem! Wir helfen Ihnen mit unterschiedlichen Anhängern weiter.
Wir vermieten oder verkaufen Ihnen den passenden Anhänger für Ihr Vorhaben zu ihrem Fahrzeug. Erhöhen Sie das Transportvolumen. Vermeiden Sie Verunreinigungen oder Beschädigungen im eigenen Fahrzeug.
Haben Sie Fragen? Lesen Sie unsere FAQs oder kontaktieren Sie uns direkt. Ihre Anhängervermietung in der Region Basel.
Anhängervermietung & Verkauf
Weitere Dienstleistungen
Kaufberatung
- Neutrale, unabhängige Anhängerkaufberatung
- Neue und gebrauchte Anhänger ohne Markenbindung
- Anhängersuche, Recherche
- Händlerbesuche mit Gebrauchtanhänger-Check vor Ort
Reparatur & Umbau
- Reparaturen aller Anhänger bis 3.5 Tonnen
- Umbauten nach Ihren Wünschen
- Vorbereitung für MFK inkl. Prüfung
- Pneuservice
Fahrschule
- Wir bieten Ihnen die komplette Fahrausbildung für Kat. BE an.
- Wir bieten auch Themenkurse wie Rangieren, Beladen und Sichern an.
Lektionspreis
180.-Dauer: 75 Min.
FAQ
Wer darf einen Anhänger mieten?
Alle mit einem Führerschein der Kategorie B dürfen Anhänger bis 750 kg mieten.
Für Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg brauchen Sie einen Führerschein der Kategorie BE.
Was muss ich beim Anhängerfahren beachten?
Vorausschauendes Fahren ist mit einem Anhänger äusserst wichtig, da Manövrieren und Rückwärtsfahren mit einem Anhängerzug herausfordernder ist. Die Ladung ist korrekt zu sichern und Anhänger dürfen in der Breite nicht überladen werden. Des Weiteren ist es wichtig, eine gleichmässige Gewichtsverteilung im Fahrzeug und auf dem Anhänger gemäss gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.
Wie schnell darf ich mit einem Anhängerzug fahren?
In der Schweiz dürfen Sie mit Anhängern bis 3.5 Tonnen auf Autobahnen und Autostrassen Tempo 100 fahren. Aber Vorsicht, nicht alle Anhänger sind für diese Geschwindigkeit geeignet. Dies findet man anhand der Typenschein-Nummer im Fahrzeugausweis auf www.typenscheine.ch heraus.
In DE ist nur 80 km/h erlaubt, ausser man macht eine TÜV-Abnahme.
In FR dürfen Anhängerzüge bis 3.5 Tonnen 130 km/h fahren.
In IT ist nur 80 km/h erlaubt.
In AU ist 80 km/h und auf Autobahnen 100 km/h erlaubt.
Welche Mietbedingungen gelten?
Mietvoraussetzungen:
Der Mieter muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Der Fahrer muss im Besitz eines CH oder EU-Führerausweises der Kategorie B (für Anhänger bis 750 kg) oder BE (für Anhänger über 750 kg) sein und diesen plus den Fahrzeugausweis des Zugfahrzeuges bei Mietbeginn bei uns als Kopie hinterlegen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Führerschein während des gesamten Zeitraums des Verleihs gültig ist.
Bussen und Gesetzesübertretungen:
Der Mieter haftet für alle Verkehrsverstösse während der Mietdauer. Die im Fahrzeugausweis des Mieters eingetragene Anhängelast plus die Stützlast des Zugfahrzeuges darf nicht überschritten werden. Die Höchstgeschwindigkeit für Anhänger beträgt in der Schweiz 100 km/h. Achtung: In anderen Ländern herrschen andere Gesetze, bitte informieren Sie sich über deren Vorschriften.
Der Mieter erhält für die Mietdauer eine Kopie des Fahrzeugausweises.
Miete / Reservation:
Eine Reservation für einen Anhänger kann schriftlich (per E-Mail, SMS etc.) oder telefonisch erfolgen und wird in derselben Form als gültig bestätigt.
Miete und Kaution:
Die Miete und die Kaution von CHF 500.- müssen vor Mietbeginn (bei Abholung) in bar bezahlt werden. Kosten die durch Schäden, fehlende Teile oder verschmutzte Anhänger entstanden sind, werden direkt von der Kaution abgezogen. Anhänger können zu Geschäftsöffnungszeiten abgeholt werden. Zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie auch eine Einweisung zu dem Anhänger. Eine Tagesmiete gilt für 24 Stunden ab Abholung in Muttenz.
Annullationen:
Diese werden nur bis 24 Std im Voraus akzeptiert. Bei späterer Annullation oder Nichtabholung verrechnen wir 100% vom Mietpreis.
Rückgabe:
Die Anhänger müssen sauber zurückgebracht werden, wir empfehlen vor Rückgabe eine Reinigung bei einer Waschanlage. Für nicht sauber zurückgebrachte Anhänger verrechnen wir pauschal CHF 80.-. Die Anhänger müssen zu Geschäftsöffnungszeiten zurückgebracht werden. Wird ein Anhänger zu spät zurückgebracht, werden die Mehrkosten von der Kaution abgezogen.
Verhinderung des gewünschten Anhängers:
Der Vermieter ist nicht haftbar, wenn ein bereits gebuchter Anhänger durch die Folgen zu später Rückgabe, eines Diebstahls, eines Unfalls, einer Reparatur oder einer Panne nicht verfügbar ist. In diesem Fall wird, sofern möglich, ein Ersatzanhänger zur Verfügung gestellt.
Schäden oder Diebstahl:
Ein Schaden ist uns umgehend zu melden. Die Reparatur erfolgt in unserer firmeneigenen Werkstatt, eine Reparatur in einer anderen Garage oder durch den Mieter muss vorher mit uns abgesprochen werden. Die Kosten der Reparatur oder für den Ersatz im Falle eines Diebstahls trägt der Mieter bzw. dessen Versicherung.
Versicherung:
Anhänger werden immer über die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges gedeckt. Mitgeführte Ware, Folgeschäden und Abschleppkosten sind nicht versichert. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er am Anhänger sowie Dritten gegenüber verursacht (auch im abgekoppelten Zustand). Im abgekoppelten Zustand ist der Anhänger gegen Diebstahl und Wegrollen zu sichern.
Zuständige Gerichte:
Der Gerichtsstand bei Streitigkeiten, welche aus diesem Vertrag entstehen, ist Arlesheim BL.